Gewässer

Unsere Pachtgewässer sind:

das Brauertal mit 4 Teichen (ges. 1,1 ha),
der Sonnabendwinkel mit 2 Teichen (ges. 2,8 ha),
die Werra im Bereich Buchenau (1,7 km) und
die Hörsel im Stadtgebiet von Eisenach (5,2 km).

Unsere Teichanlagen haben eine Wassertiefe von 2 m.
An den Uferregionen sind Seerosenfelder und Schilfgürtel.
Der Einsatz von Karpfen, Hecht, Zander und Schleie erfolgt
nach biologisch sinnvollen Gesichtspunkten.

Die Werra weist große Schwankungen im Wasserstand auf.
In den Sommermonaten bilden sich große Krautbänke,
in denen der Aal und die Forelle Schutz suchen.

Durch jahrelange Besatzmaßnahmen und Hege ist es
uns gelungen, einen guten Bestand an Forellen in der Hörsel zu sichern.

Das Beangeln der Hörsel ist
jedoch nur unseren Mitgliedern vorbehalten.

Unsere Gewässer werden durch zu leistende Pflichtstunden
in einem sauberen und guten Zustand gehalten.

Bestimmungen

Brauertal

Im Brauertal befinden sich 4 Teiche.
Es dürfen entweder max. eine Flugangel, max. zwei Raub-
bzw. Friedfischangeln oder nur eine Senke (max. 1m²)
zum Köderfischfang verwendet werden.

Das Spinnangeln mit Kunstködern ist verboten.

Sonnabendwinkel

Im Sonnabendwinkel befinden sich
2 Teiche.(Teich 1 und 2)

Es dürfen max. eine Flugangel
oder max. zwei Raub- bzw.
Friedfischangeln oder nur
eine Senke (max. 1m²  )
zum Köderfischfang verwendet werden.

Das Spinnangeln mit Kunstködern ist verboten.

Hörsel

Der Angelbereich der Hörsel
reicht von der Brücke
Langensalzaer Straße bis ca 100m

Flußaufwärts ab Einfahrt Gewerbegebiet Stedtfeld (siehe Beschilderung)

Der Fischfang darf mit
max. einer Spinn- oder Flugangel
oder max. zwei Raub.- bzw.
Friedfischangeln oder nur einer Senke
(max. 1 m²) zum Köderfischfang ausgeübt werden.

Werra

Der Angelbereich der Werra
geht von der ehem. Brücke
Ebenau bis Bocksgraben.

Der Fischfang darf mit
max. einer Spinn- oder Flugangel
oder max. zwei Raub.- bzw.Fried-
fischangeln oder nur einer Senke
(max. 1m²) zum Köderfischfang ausgeübt werden.

Schonzeiten, Mindestmaße, Fangmengen (max. pro Tag)
Fischart Schonzeit Mindestmaß Fangmenge (max. pro Tag)
Aal keine 45 cm 3*
Hecht 15.02.- 30.04. 50 cm 1*
Zander 01.04.- 31.05. 45 cm frei
Karpfen keine 35 cm 2*
Schleie keine 25 cm 2*
Äsche 15.02.- 31.05. 30 cm *gesamt 3 Salmoniden
Forelle, Saibling 01.10.- 31.03. 25 cm 3* Salmoniden
Rotfeder, Barsch keine 15 cm frei
Giebel, Karausche,Plötze keine frei
Moderlieschen keine 0
Nase, Quappe, Barbe ganzjährig 0

* von diesen Fischarten dürfen zusammen täglich nur 5 Fische mitgenommen werden